PROMOTIONSPROGRAMM „MEDIEN-, BUCH- UND BILDWISSENSCHAFT“ DES „INTERDISZIPLINÄREN MEDIENWISSENSCHAFTLICHEN ZENTRUMS“ AN DER FAU
STAND: 29. JUNI 2007 (BESCHLUSS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES IMZ)PDF



1. Träger des o.a. Promotionsprogramms sind die im „Interdisziplinären Medienwissenschaftlichen Zentrum“ (IMZ) organisierten Fächer und Studiengänge, respektive deren FachvertreterInnen:
Prof. Dr. Hans Dickel (Kunstgeschichte)
Prof. Johanna Haberer (Christliche Publizisitk)
Prof. Dr. Kay Kirchmann (Theater- und Medienwissenschaft)
Prof. Dr. Ursula Rautenberg (Buchwissenschaft)

Entsprechend hoch qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs – in der Regel nachgewiesen durch eine exzellente Promotion und Lehrerfahrung – der beteiligten Fächer und Studiengänge soll auf Wunsch integriert werden können.

2. Das Promotionsprogramm dient der intensiven Betreuung bei der Durchführung von Dissertationsvorhaben und der Optimierung der wissenschaftlichen Qualität. Zielvorgabe ist die Erlangung eines möglichst exzellenten Ergebnisses der jeweiligen Dissertation in einem Zeitrahmen, der dem vergleichbarer Institutionen (Graduiertenkollegs, Graduate Schools, Stipendiengeber) entspricht. Ferner soll den PromovendInnen Gelegenheit zum Austausch und Kontakt mit anderen PromovendInnen, die über vergleichbare oder anschlussfähige Themen arbeiten, geboten werden. Ausdrücklich gefördert werden sollen zudem die Kompetenzen im Bereich interdisziplinärer Forschung, wie dies der Ausrichtung des IMZ entspricht.

3. Das Promotionsprogramm umfasst zwei Jahre (vier Semester). Die Aufnahme in das Programm ist jederzeit möglich; das Programm gilt erst mit dem Ende des auf die Aufnahme folgenden vierten Semesters als durchlaufen.

4. Im Rahmen des Promotionsprogramms finden in jedem Semester Veranstaltungen (Oberseminare, Fachkolloquia, [Ring-]Vorlesungen etc.) statt, die von den TrägerInnen des Programms jeweils eigens ausgewiesen, ggf. für die PromovendInnen geöffnet und in geeigneter Form bekannt gemacht werden. Im Zuge der Betreuung des Dissertationsvorhabens wird zwischen jeweiligem/r BetreuerIn und PromovendIn vor jedem Semester gemeinsam vereinbart, welche Veranstaltungen besucht werden müssen. Mit Blick auf den fachübergreifenden Charakter der späteren Disputation und wo dies mit Blick auf die Thematik des Dissertationsvorhabens sinnvoll erscheint, sollen hierzu auch Veranstaltungen interdisziplinären Charakters gehören (in der Regel zwei in vier Semestern). Der Besuch der Veranstaltungen muss entsprechend nachgewiesen werden.

5. Zweimal im Jahr wird von den Trägern des Programms eine Kompaktveranstaltung durchgeführt, an der alle PromovendInnen des Programms teilnehmen müssen und andere PromovendInnen, die nicht dem Programm angehören, teilnehmen können (siehe auch Punkt 6). Mindestens einmal im Verlauf von zwei Jahren muss der/die PromovendIn sein/ihr Dissertationsprojekt oder die Ergebnisse der bisherigen Forschung auf diesem Forum zur Diskussion stellen.

6. Die in das Promotionsprogramm Aufgenommenen werden sowohl über die Aktivitäten (Workshops, Tagungen etc.) des IMZ sowie der weiteren an der FAU angesiedelten Promotionsförderprogramme (Graduiertenkollegs etc.) informiert und individuell beraten, inwieweit ein Besuch der entsprechenden Veranstaltungen für die Zielsetzungen des jeweiligen Dissertationsprojekts förderlich sein kann. Wechselseitige Öffnungsklauseln und Zutrittsoptionen zu entsprechenden Veranstaltungen sollen im Vorfeld zwischen den Trägern der jeweiligen Förderprogramme vereinbart werden.

7. Bei Aufnahme in das Promotionsprogramm legen der/die jeweilige BetreuerIn und der/die PromovendIn eine verbindliche Form der individuellen Betreuung fest (Berichte über den Fortgang der Arbeit in regelmäßigen Abständen; Rücksprachemöglichkeiten bei akuten Problemen u. ä.). Die BetreuerInnen der Dissertation sollen dafür sorgen, dass der/die PromovendIn in der Regel zweimal pro Semester, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr Gelegenheit hat, das Dissertationsprojekt, die Fortschritte der Arbeit oder spezielle Probleme der Arbeit im Austausch mit anderen PromovendInnen zu diskutieren.

8. Die BetreuerInnen sorgen ferner dafür, dass sich der/die PromovendIn über wichtige einschlägige Fachkongresse und -tagungen informieren kann und unterstützen die Teilnahme an solchen Veranstaltungen (womöglich mit eigenen Beiträgen des/der PromovendIn), wenn und soweit dies der Förderung des Dissertationsprojektes bzw. der beruflichen Förderung des/der PromovendIn dienlich erscheint. Es soll ferner auf Stipendienmöglichkeiten und Sachbeihilfen hingewiesen und dabei auch auf die speziellen Frauenförderprogramme aufmerksam gemacht werden.

9. Die BetreuerInnen weisen die PromovendInnen ausdrücklich an, die ethischen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten und überprüfen, soweit dies in ihrer Macht liegt, deren Berücksichtigung.

10. Über die Aufnahme in das Promotionsprogramm entscheiden die Träger des Promotionsprogramms unter Berücksichtigung einschlägiger Qualitätsmerkmale, wie sie bei vergleichbaren Institutionen angelegt werden.